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   VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05   

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VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05 (https://dejure.org/2009,26513)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.09.2009 - VerfGH 138/05 (https://dejure.org/2009,26513)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. September 2009 - VerfGH 138/05 (https://dejure.org/2009,26513)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 215/04

    Aus Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05
    Zwar ist eineVerfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung grundsätzlich unzulässig, wenn der Beschwerdeführer nicht (mehr) durchdie Entscheidung in der Hauptsache, sondern nur noch durch die Nebenentscheidung über die Kosten belastet wird (Beschlussvom 22. November 2005 - VerfGH 215/04 - Nachweise von Entscheidungen ohne Fundstelle hier und im Folgenden unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de;vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 33, 247 ).

    In diesemFall kann die Kostenentscheidung, weil andernfalls der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz lückenhaft wäre, isoliert mitder Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. Beschluss vom 22. November 2005 - VerfGH 215/04 - für das Bundesrecht:BVerfGE 74, 78 ).

    Wird - wie hier - eine Verletzung des Willkürverbots gerügt, muss insbesondere dargelegt werden, weshalb die angegriffeneEntscheidung unter keinem denkbaren Aspekt vertretbar ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungenberuht (vgl. Beschluss vom 22. November 2005 - VerfGH 215/04 -).

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05
    Eine allein aus der Kostenentscheidung herrührende Beschwer reicht deshalb nicht aus, um ein Rechtsschutzbedürfnisfür die verfassungsrechtliche Überprüfung der gesamten Gerichtsentscheidung zu begründen (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 74, 78 ).

    In diesemFall kann die Kostenentscheidung, weil andernfalls der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz lückenhaft wäre, isoliert mitder Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. Beschluss vom 22. November 2005 - VerfGH 215/04 - für das Bundesrecht:BVerfGE 74, 78 ).

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05
    a) Aus § 49 Abs. 1 u. § 50 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof - VerfGHG - folgt, dass eine Verfassungsbeschwerdenur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer hinreichend deutlich die konkrete Möglichkeit darlegt, durch die beanstandeteMaßnahme der öffentlichen Gewalt des Landes Berlin in einem seiner in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechte verletztzu sein (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 23. Februar 1993 - VerfGH 43/92 - LVerfGE 1, 68 und 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94- LVerfGE 3, 3 ).

    Denn Willkür im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB liegt erst vor,wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d.h., wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumständeder Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereichdes schlechthin Abwegigen anzusiedeln (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 ; 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ; 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; zum Bundesrecht:BVerfGE 86, 87, 273 ; 89, 1 ).

  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05
    Wird eine Gerichtsentscheidung angefochten, hat sich die Darlegung daran auszurichten, dass es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofsist, fachgerichtliche Urteile im Sinne einer Superrevisionsinstanz allgemein auf formelle oder materielle Rechtsverstöße zuüberprüfen (Beschluss vom 19. September 2005 - VerfGH 145/02 - vgl. auch Beschluss vom 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 -LVerfGE 5, 58 ).

    Denn Willkür im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB liegt erst vor,wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d.h., wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumständeder Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereichdes schlechthin Abwegigen anzusiedeln (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 ; 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ; 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; zum Bundesrecht:BVerfGE 86, 87, 273 ; 89, 1 ).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05
    Denn Willkür im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB liegt erst vor,wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d.h., wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumständeder Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereichdes schlechthin Abwegigen anzusiedeln (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 ; 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 ; 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; zum Bundesrecht:BVerfGE 86, 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BGH, 11.04.2006 - XI ZR 220/05

    Rückabwicklung von im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogenen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05
    Bei Gutschriften auf einem allgemeinen Geschäftskontoerlangt der Kontoinhaber dagegen regelmäßig eine kondizierbare Rechtsposition (vgl. BGH NJW 2006, 1965 ).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05
    Da nicht ersichtlichist, dass es sich auch bei dem Mietenkonto um ein Treuhandkonto handelt - dies folgt nicht allein daraus, dass die Mietenaufgrund einer Absprache mit dem Vermieter auf diesem Konto eingehen (vgl. dazu BGH, WM 2003, 1641) -, ist die vom Amtsgerichtvorgenommene Unterscheidung für sich genommen nachvollziehbar.
  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98

    Bereicherungsrechtliche Abwicklung bei Zahlung des Darlehensgebers des Käufers

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05
    Beider Überweisung auf ein Treuhandkonto führt die treuhändische Bindung dazu, dass der Kontoinhaber den in der Gutschrift verkörpertenWert nicht im Sinne von § 812 BGB erlangt hat (vgl. BGHZ 145, 44, 49).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05
    Zwar ist eineVerfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung grundsätzlich unzulässig, wenn der Beschwerdeführer nicht (mehr) durchdie Entscheidung in der Hauptsache, sondern nur noch durch die Nebenentscheidung über die Kosten belastet wird (Beschlussvom 22. November 2005 - VerfGH 215/04 - Nachweise von Entscheidungen ohne Fundstelle hier und im Folgenden unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de;vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 33, 247 ).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05
    Die in der Fundstelle enthaltenenNachweise lassen auch nicht erkennen, dass § 344 ZPO eine Auslegung durch den Bundesgerichtshof erfahren hat, von der dasAmtsgericht nicht ohne Begründung abweichen durfte (zur Annahme von Willkür in einem solchen Fall: Beschluss vom 22. Februar2001 - VerfGH 111/00 - ZMR 2001, 691 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 71, 122 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 23.10.2002 - 1 BvR 896/02

    Wegen nicht genügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

  • VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92

    Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am

  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 66/02

    Untersuchungshäftling mit Klinefelter-Syndrom wird nicht in die

  • VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 111/00

    Landgerichtliche Auferlegung der Darlegungs- und Beweislast auf den Mieter

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05

    Wegen fehlender Substantiierung und aus Gründen der Subsidiarität unzulässige

  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04

    Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • VerfGH Berlin, 19.09.2005 - VerfGH 145/02
  • VerfGH Berlin, 16.03.2010 - VerfGH 111/09

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    a) Aus § 49 Abs. 1, § 50 VerfGHG folgt, dass eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer hinreichend deutlich die konkrete Möglichkeit darlegt, durch die beanstandete Maßnahme der öffentlichen Gewalt des Landes Berlin in einem seiner in der Verfassung von Berlin enthaltenen Rechte verletzt zu sein (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 , 27. Oktober 2008 - VerfGH 148/08, 148A/08 -, 21. April 2009 - VerfGH 174/08 und 174A/08 - und 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - wie alle nachfolgend ohne abweichende Angaben zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).

    Wird eine Gerichtsentscheidung angefochten, hat sich die Darlegung daran auszurichten, dass es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs ist, fachgerichtliche Urteile als eine Art Superrevisionsinstanz ganz allgemein auf formelle oder materielle Rechtsverstöße zu überprüfen (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 19. September 2005 - VerfGH 145/02-, 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 und 22. September 2009 - VerfGH 138/05).

    Vielmehr muss er in Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung erläutern, warum der Rechtsfehler das als beeinträchtigt gerügte Grundrecht verletzt, sofern der Verfassungsverstoß nicht offensichtlich ist (Beschlüsse vom 25. April 2006 - VerfGH 141/05, 141 A/05 -, 27. Oktober 2008 - VerfGH 148/08, 148 A/08 -, 21. April 2009 - VerfGH 174/08 und 174A/08 - sowie 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - für das Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2003, 199).

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Eine gerichtliche Kostenentscheidung kann selbstständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß ausschließlich auf die Kostenentscheidung und nicht auch auf die Entscheidung in der Sache bezieht (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - Rn. 16; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 74, 78 ; BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 - juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2010, 1349 ).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 119/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Eine gerichtliche Kostenentscheidung kann selbständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß ausschließlich auf die Kostenentscheidung und nicht auch auf die Entscheidung in der Sache bezieht (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 16; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 74, 78 ; BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 - juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2010, 1349 ).
  • VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 29/07

    Zur Überprüfung der Tarife der Berliner Wasserbetriebe am Maßstab des § 315 Abs.

    Diese Annahme ist nicht bereits bei jedweder fehlerhaften Rechtsanwendung des Fachgerichts gerechtfertigt, sondern erst, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Rechtsauffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 138/05 -, Rn. 21, wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).
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